Im Ergebnis eines außergerichtlichen Verfahrens stellte die zuständige Krankenkasse auf der Grundlage des beiliegenden Kurzgutachtens vom 01.06.2012 zwei baugleiche und geräuscharme Heimbeatmungsgeräte zur Verfügung.
Im Ergebnis eines außergerichtlichen Verfahrens stellte die zuständige Krankenkasse auf der Grundlage des beiliegenden Kurzgutachtens vom 01.06.2012 zwei baugleiche und geräuscharme Heimbeatmungsgeräte zur Verfügung.