Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung war zu klären, ob stationäre Diagnostik bei einem Kind mit hypophysärem Minderwuchs indiziert war und ob die Krankenkasse die stationären Kosten ohne Abzüge zu zahlen hatte oder nicht. Das Gericht beauftragte ein pädiatrisches Gutachten, das zu folgendem Ergebnis gekommen ist:
„Im vorliegenden Fall ging es nicht nur um die Abklärung eines „einfachen“, d.h. isolierten hypophysären Minderwuchses, sondern es wurde ein Kind mit morphologisch im MRT fassbaren Fehlbildungen und Größenabweichungen der Hypophyse aufgenommen, bei dem zusätzlich Untergewicht, aktuelle Probleme mit der oralen Nahrungsaufnahme, Erbrechen im Säuglingsalter, Sehstörungen, neurologische okuläre Auffälligkeiten (Horizontalnystagmus und Schielen) sowie ein akuter Atemwegsinfekt vorgelegen haben. Da ein Teil der Hypophyse ektop liegt und ein anderer Teil als klein beschrieben wurde, mussten von vornherein mehr hormonelle Abklärungen erfolgen als bei Kindern ohne diese Fehlbildungen und Auffälligkeiten. Aufgrund des Untergewichts, der Probleme mit der Nahrungsaufnahme und der okulären neurologischen Symptome musste damit gerechnet werden, dass Nebenwirkungen der Stimulationsteste mit Clonidin und Arginin mit einer größeren Wahrscheinlichkeit und mit größerer Intensität auftreten als dies bei Kindern ohne diese Zusatzbefunde der Fall ist.“
Mit Bezug auf aktuelle Leitlinien, Lehrbücher und Publikationen konnte gutachterlich bestätigt werden, dass nachvollziehbare Gründe für die Notwendigkeit der stationären Diagnostik vorgelegen haben.