Durch das gesetzlich verankerte Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung sollen die Rechte der Patienten gestärkt werden. Jeder Patient hat das Recht, sich bzgl. seines medizinischen Problems eine zweite Meinung einzuholen. Im besten Fall wird durch die Zweitmeinung das qualifizierte Votum des ersten Arztes bekräftigt.