Zur Zeit werden nur Aktengutachten sowie Stellungnahmen zu bereits laufenden Gutachtenverfahren angefertigt. Für jedes Gutachten wird vorab ein Kostenanschlag nach JVEG vorgelegt, der durch Versicherungen in der Regel bestätigt wird, wenn die Versicherung auf der Grundlage Ihres Versicherungsvertrages eine Zahlungspflicht bestätigt hat. Sofern es sich um gerichtlich angeordnete Gutachten handelt, werden die Kostensätze lt. JVEG an die Abrechnungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes angepasst. In diese Kostenkalkulation gehen u.a. folgende Leistungsbestandteile ein:
- Anzahl der Seiten der auszuwertenden Unterlagen
- Gebühr für die Auswertung bestimmter Befunde
- Umfang der medizinischen Recherchen in Lehrbüchern zum Ereigniszeitpunkt sowie in medizinischen deutsch- und englischsprachigen Datenbanken
- Seitenzahl des Gutachtens
- Schreib-, Kopier-, Telefon- und Portokosten