Gutachten

Tagungspause (Univ. Jena 2013)

Wir erstellen unabhängige pädiatrische Fachgutachten.

Die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Gutachters ist durch verschiedene Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Bereichen gewährleistet. Darüber hinaus bestehen keine finanziellen oder sonstigen Bindungen an Kliniken oder bestimmte Kostenträger.

Gutachterliche Erfahrungen für Gerichte, Kostenträger und Ämter wurden seit 1988 auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin gesammelt. Seit 2009 fachübergreifende Gutachten. Dafür besteht folgender Erfahrungshintergrund:

  • Hospitationen und Praktika in mehreren Fachgebieten (Chirurgie, Kinderchirurgie, HNO, Orthopädie und Unfallchirurgie, Augenheilkunde, Dermatologie, Neurologie, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie, Innerer Medizin, Klinischer Pharmakologie)
  • mehrjährige Tätigkeit als pädiatrischer Konsiliararzt im Universitätsklinikum Dresden für die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie, Kinderchirurgie, Augenheilkunde, HNO und Dermatologie
  • einjährige Tätigkeit im Institut für Klinische Pharmakologie der Medizinischen Akademie Carl Gustav Carus
  • Hospitation am Deutschen Krebsforschungsinstitut (DKFZ) Heidelberg
  • seit 2005 Mitglied der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus, seit Einbeziehung der Klinischen Psychologie in die Tätigkeit der interdisziplinär besetzten Kommission Mitglied der Ethikkommission an der Technischen Universität Dresden; in dieser Kommission werden jährlich ca. 450 Studienanträge aus nahezu allen klinischen Fächern der Medizin und aus der Klinischen Psychologie bearbeitet,
  • seit 2009 fachübergreifende Koordination von Diagnostik und Therapie sowie Erstellung von Zweitmeinungen in der eigenen Arztpraxis

Beratungsbeispiel

Der Vater eines Säuglings wurde angeklagt, ein Schütteltrauma verursacht zu haben. Das Gericht urteilte auf Freispruch, da kein Vorsatz erkennbar gewesen sei sowie nachdem gutachterlich alle verfügbaren anamnestischen Angaben und Befunde differenzialdiagnostisch gewürdigt wurden.

Ganzheitlich bedeutet für uns, neben einer umfassenden Anamnese die Befunde aus allen betroffenen Organsystemen zu erfassen. Aus zahlreichen Details (Anamnese, aktuelle und bisherige Befunde) wird anschließend eine Zusammenfassung aller Befunde und Diagnosen entwickelt, auf deren Grundlage Ihre Fragen beantwortet werden, so dass Rechtsanwälte, Gerichte, Ämter oder Kostenträger eine adäquate Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt bekommen.